Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Amtsgericht Iserlohn: Viermalige Berechnung der GOZ-Nr. 905 bei Implantatversorgung war rechtens

    | Mehrfach hatten wir über Entscheidungen, Stellungnahmen und Erstattungsprobleme bezüglich der Berechnung der GOZ-Nr. 905 in der restaurativen Phase berichtet. Der BDIZ, die MKG-Chirurgen, der BDO und die Zahnärztekammern sprechen sich seit Jahren dafür aus, bei der prothetischen Versorgung die Berechnung der GOZ-Nr. 905 grundsätzlich zu empfehlen, sich aber auf viermal pro Implantatpfosten zu beschränken. |