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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    AG Marburg: Nichtanwendbarkeit des BEL bei Privatbehandlung bestätigt

    | Das Amtsgericht Marburg hat mit Urteil vom 9. Juli 2001 - Az: 10 C 1636/99 (81) - auf Grund einer gegen die private Krankenversicherung gerichteten Klage einer Patientin zur Streitfrage Stellung genommen, ob das im gesetzlichen Krankenversicherungsbereich geltende „Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis“ (BEL) von einer privaten Krankenversicherung als Abrechnungsgrundlage für zahntechnische Laborkosten herangezogen werden kann. Der Richter schloss sich in seiner aktuellen Entscheidung der mittlerweile herrschenden Rechtsprechung an, dass ein privater Krankenversicherer nicht berechtigt ist, die abgerechneten Aufwendungen auf das Maß der im BEL bestimmten Preise zu kürzen. |