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  • · Fachbeitrag · Individuelle GesundheitsLeistungen

    Für einen Nutzen des Glaukom-Screenings, der häufigsten IGeL, gibt es keine Belege

    Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die von den Patienten selbst gezahlt werden müssen, sind ein nicht zu vernachlässiger Faktor in unserem Gesundheitswesen. Das ist das Fazit von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) nach Analyse von 29 Studien zu IGeL. 19% - 53% der Versicherten haben schon einmal IGeL-Angebote erhalten, von denen rund drei Viertel auch durchgeführt wurden. 16% - 19% der Versicherten haben selbst IGeL nachgefragt. Das Glaukom-Screening ist die häufigste IGeL mit einem Anteil von bis zu 40%, gefolgt von Ultraschalluntersuchungen mit bis zu 25% der Angebote. Häufig sind überdies weitere Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs wie PSA (Prostata-spezifisches Antigen)-Wert-Bestimmung sowie andere Blut- und Laboruntersuchungen wie HIV-Test. Der Nutzen von IGeL ist jedoch kaum belegt, verdeutlichen die Autoren exemplarisch für das Screening auf Grünen Star sowie auf Eierstock- und Gebärmutterkrebs mittels vaginalen Ultraschall (VUS). Sie konnten keine randomisierten kontrollierten Studien (RCT) finden, die einen Nutzen des Glaukom-Screenings für Patienten nachweisen. Auch gibt es keine Daten, dass mit der VUS die Krebssterblichkeit gesenkt werden kann. Hinweise gibt es nur für Diagnosen in früheren Krankheitsstadien, die aber nur auf Kosten einer hohen Überdiagnostik gelingt. Das führt zu unnötigen Operationen: Nur einer von rund 20 Eingriffen aufgrund des Screening-Ergebnisses deckt tatsächlich ein Krebsgeschwulst auf.

     

    Quelle

    • Schnell-Inderst P et al: HTA-Bericht 113 des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), online veröffentlicht am 15. September 2011

     

    Volltext

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 9 | ID 29968170