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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018

    | Auch im Jahr 2018 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick, welche Werte 2018 gelten. |

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge sind 2018 wieder generell gestiegen. Somit gelten seit dem 01.01.2018 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:

     

    • Beitragsbemessungsgrenzen 2018

    Alte Bundesländer

    Neue Bundesländer

    Arbeitslosenversicherung

    • jährlich

    78.000 Euro

    69.600 Euro

    • monatlich

    6.500 Euro

    5.800 Euro

    Allgemeine Rentenversicherung

    • jährlich

    78.000 Euro

    69.600 Euro

    • monatlich

    6.500 Euro

    5.800 Euro

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    • jährlich

    96.000 Euro

    85.800 Euro

    • monatlich

    8.000 Euro

    7.150 Euro

    Kranken- und Pflegeversicherung

    • jährlich

    53.100 Euro

    53.100 Euro

    • monatlich

    4.425 Euro

    4.425 Euro

             

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