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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2017

    | Auch 2017 erhöhen sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung. Mit der folgenden Übersicht wissen Sie, was 2017 gilt. |

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge steigen 2017 wieder generell. Somit gelten seit dem 01.01.2017 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:

     

    • Beitragsbemessungsgrenzen 2017

    Alte Bundesländer

    Neue Bundesländer

    Arbeitslosenversicherung

    • jährlich

    76.200 Euro

    68.400 Euro

    • monatlich

    6.350 Euro

    5.700 Euro

    Allgemeine Rentenversicherung

    • jährlich

    76.200 Euro

    68.400 Euro

    • monatlich

    6.350 Euro

    5.700 Euro

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    • jährlich

    94.200 Euro

    84.000 Euro

    • monatlich

    7.850 Euro

    7.000 Euro

    Kranken- und Pflegeversicherung

    • jährlich

    52.200 Euro

    52.200 Euro

    • monatlich

    4.350 Euro

    4.350 Euro

          

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