· Nachricht · Sozialversicherungsprüfung
Kein Summenbescheid trotz verletzter Aufzeichnungspflichten
| Nicht selten verletzen Betriebe ihre Aufzeichnungspflichten nach § 28f SGB IV. Verstöße können dazu führen, dass Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung bei ihren turnusgemäßen Kontrollen ‒ alle vier Jahre ‒ Summenbeitragsbescheide erlassen. Doch nicht immer ist das zulässig. Das zeigt ein Fall, den das LSG Baden-Württemberg entschieden hat. |
Ein Summenbeitragsbescheid setzt voraus,
- dass den Betriebsprüfern
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