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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    LSG Hessen bestätigt DOSB-Mustervertrag: Folgen für Vertragsgestaltung und -durchführung

    von Wolfgang Pfeffer, Drefahl

    | Bei Vereinen, die Übungsleiter beschäftigen, stellt sich stets folgende Frage: Soll das vertragliche Verhältnis als selbstständige Tätigkeit gestaltet werden? Oder ist die abhängige Beschäftigung gewünscht? Das LSG Hessen hat hierfür wertvolle Hinweise gegeben. Es hat klargestellt, dass der Mustervertrag, den der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zusammen mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung entwickelt hat, zu einer selbstständigen Tätigkeit führt (auch im Mannschaftssport). LGP erläutert die Folgen für Vertragsgestaltung und -durchführung. |

    Historie und Inhalt des Mustervertrags des DOSB

    Der Mustervertrag „Freier Mitarbeiter-Vertrag als Übungsleiter/Sport“ ist vom DOSB gemeinsam mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund, den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und dem Haufe-Verlag speziell für den Sportbereich entwickelt worden. Er wird ‒ so die offizielle „Vorbemerkung“ ‒ fortlaufend mit Blick auf Änderungen des materiellen Rechts und der Rechtsprechung überprüft. Er ist ausschließlich für die nebenberufliche Tätigkeit in Vereinen/Verbänden konzipiert und erfasst Gesamthonorare bis 700 Euro monatlich.

     

    PRAXISTIPP | Der Zeitumfang einer Tätigkeit hat für die sozialversicherungsrechtliche Bewertung grundsätzlich keine Bedeutung. Allerdings wird sich bei einem hauptberuflichen Dienstverhältnis eher eine organisatorische Einbindung in die Organisation des Auftragsgebers ergeben.

       

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