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  • 13.03.2018 · Nachricht · Elterngeld

    Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

    | Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld nicht. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert. Dies hat das BSG entschieden. |

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