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  • 29.01.2024 · Nachricht · Umzugskosten

    Neue Umzugskostenpauschalen gelten ab 01.03.2024

    | Das BMF hat neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Sie gelten für Umzüge ab dem 01.03.2024 (BMF, Schreiben vom 28.12.2023, Az. IV C 5 – S 2353/20/10004 :003, Abruf-Nr. 239040 ). |

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