06.03.2023 · Nachricht · Pensionszusage
Gestreckte Auszahlung einer Pensionszusage – kein § 34 EStG
| Die Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage, die abweichend vom Vereinbarten in eine Hauptzahlung und verschiedene Restzahlungen aufgeteilt und in mehreren Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, kann nicht ermäßigt besteuert werden, so der BFH. |
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