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  • 06.03.2023 · Nachricht · Pensionszusage

    Gestreckte Auszahlung einer Pensionszusage – kein § 34 EStG

    | Die Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage, die abweichend vom Vereinbarten in eine Hauptzahlung und verschiedene Restzahlungen aufgeteilt und in mehreren Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, kann nicht ermäßigt besteuert werden, so der BFH. |