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  • 12.10.2017 · Nachricht · Lohnsteuerbescheinigung/Reisekosten

    Weiter Vereinfachung für Reisekosten und Mahlzeitengestellung

    | Die Befreiung von der Bescheinigungspflicht des Großbuchstabens „M“ gilt letztmalig bis Ende 2018. Das BMF hat nämlich die bis Ende 2017 befristete Befreiungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr verlängert. |

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