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  • 02.02.2017 · Fachbeitrag · Lohnsteueranmeldung

    Neue Angaben in Lohnsteueranmeldung ab 2017

    | Steuererklärungen können zu einer automationsgestützten Steuerfestsetzung führen, ohne dass sie die Finanzverwaltung überprüft (Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016). Der Arbeitgeber muss daher ab 01.01.2017 in Lohnsteueranmeldungen kenntlich machen, wenn es nach seiner Ansicht Anlass für eine Bearbeitung durch einen Amtsträger gibt. |

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