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  • · Fachbeitrag · Lohnpfändung

    Neue Grenzen für nicht pfändbares Arbeitseinkommen

    | Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind zum 1. Juli angehoben worden. |

     

    Der pfändungsfreie Betrag für Arbeitseinkommen für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2013 beträgt für Personen

    • ohne Unterhaltsverpflichtung 1.029,99 Euro (bisher: 989,99 Euro),
     

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