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  • 05.11.2013 · Fachbeitrag · Elterngeld

    Risikofaktor Fotovoltaikanlage beim Elterngeld etwas entschärft

    | Beziehen Eltern neben dem Gehalt noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb (zum Beispiel aus der auf dem Eigenheim installierten Fotovoltaikanlage), sollen nach Meinung der Elterngeldstellen für die Ermittlung des Elterngelds nicht mehr die Lohnabrechnungen zählen, sondern der Steuerbescheid. Ein Steuerklassenwechsel mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes liefe damit ins Leere. Solche Eltern wird es freuen, dass das Bundessozialgericht (BSG) die Elterngeldstellen zurückgepfiffen hat. |

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