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  • · Fachbeitrag · Auslandstätigkeit

    Im Ausland tätige Arbeitnehmer: Neue Regelungen zum Sonderausgabenabzug für SV-Beiträge

    von StBin Ayse Schink und Dipl.-Kfm. Dirk Keppler, WTS Steuerberatungsges. mbh, Düsseldorf

    | Neue Regelungen gelten für den Sonderausgabenabzug hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger und in Deutschland wohnender Arbeitnehmer. Arbeitgeber sollten darauf bei der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2017 reagieren und betroffenen Arbeitnehmern ein Hinweisschreiben zur Verfügung stellen. |

    Sonderausgabenabzug nach deutschem Recht

    Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständischen Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) sind nur als Sonderausgaben abziehbar, wenn diese Aufwendungen nicht im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG).

     

    Zurzeit nehmen die meisten Gehaltsabrechnungsprogramme eine entsprechende Aufteilung vor, wenn ein Arbeitnehmer „nach DBA steuerfreien Arbeitslohn“ bezieht.

     

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