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  • · Fachbeitrag · Aushilfsbeschäftigung

    Beschäftigung von Schülern und Studenten als Aushilfe während der Ferienzeit

    | Kurz vor dem Beginn der Schul- und Semesterferien bemühen sich wieder viele Schüler und Studenten um einen Ferienjob. Interessant sind Ferienaushilfen dabei auch für Arbeitgeber. Durch den befristeten Einsatz können urlaubsbedingte Personalengpässe vermieden und bei richtiger Gestaltung zudem Personalkosten gespart werden. |

    Schüler und Studenten im Arbeitsrecht

    Aushilfsbeschäftigungen in den Schul- oder Semesterferien sind in der Regel Gegenstand eines abhängigen Dienstverhältnisses. Eine selbstständige Tätigkeit liegt nur in wenigen Ausnahmefällen vor. Wichtige Bedingungen hierfür sind, dass die Ferienaushilfe Zeit und Ort der Tätigkeit im Wesentlichen selbst bestimmen kann, sie einen bestimmten Arbeitserfolg und weniger ihre Arbeitskraft schuldet, keinem direkten Weisungsrecht des Auftraggebers unterliegt sowie ein eigenes unternehmerisches Risiko trägt.

     

    PRAXISHINWEIS | Arbeitgeber sollten bei einer selbstständigen Tätigkeit die Art der Tätigkeit sorgfältig prüfen, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. In Grenzfällen empfiehlt sich ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.

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