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  • 01.10.2006 | Rabattfreibetrag doch anwendbar?

    Geldwerter Vorteil bei Standby-Flügen

    Luftfahrtunternehmen gewähren ihren Mitarbeitern für Privatreisen verbilligte Flugtickets, um das Kennenlernen der Produkte und die Identifikation mit den Leistungen des Arbeitgebers zu fördern. Die Mitarbeiter können aber in der Regel nicht fest buchen, sondern erhalten Tickets mit eingeschränktem Reservierungsstatus (SA-Vermerk: Space available).  

     

    Bei diesen Standby-Flügen erlangt der Mitarbeiter mit der Einbuchung noch keinen festen Beförderungsanspruch. Vielmehr entscheidet sich die Mitnahme erst kurz vor dem Abflug und ist abhängig davon, dass noch Plätze frei sind. Dass geldwerte Vorteile vorliegen können, ist unstreitig. Probleme bereitet aber die Bewertung solcher Vorteile.  

     

    Keine Anwendung des Rabattfreibetrags?

    Bei Mitarbeiter-Flügen mit SA-Status soll § 8 Abs. 3 EStG und damit auch der Rabattfreibetrag nicht anwendbar sein. Die Finanzverwaltung begründet dies damit, dass Flüge mit eingeschränktem Status betriebsfremden Personen nicht angeboten, also ausschließlich für Arbeitnehmer bereitgestellt werden. Zwei Finanzgerichte haben diese Auffassung bestätigt (FG Hessen, Urteil vom 2.8.1996, Az: 13 K 539/95, EFG 1997, 229 und FG Düsseldorf, Urteil vom 4.6.2000, Az: 1 K 447/00 E, DStRE 2000, 877). 

     

    Argumente pro Rabattfreibetrag

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