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  • 05.03.2010 | Gestaltungstipp

    Umwandlung von Weihnachtsgeld in pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss

    Vom Arbeitgeber freiwillig geleistetes Weihnachtsgeld kann in pauschal versteuerte und damit sozialversicherungsfreie Fahrtkostenzuschüsse umgewandelt werden. Das hat der BFH entschieden. Voraussetzung ist aber, dass das Weihnachtsgeld freiwillig gezahlt wird.  

    Hintergrund: Pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zahlen und diese pauschal mit 15 Prozent lohnversteuern (§ 40 Abs. 2 Satz EStG). Maximal dürfen die Beträge erstattet und pauschal versteuert werden, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten abziehen kann (Entfernungspauschale).  

     

    Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung ist, dass die Zuschüsse „zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet“ werden. „Zusätzlich“ in diesem Sinne ist der Fahrtkostenzuschuss, wenn er zusätzlich zum arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Im Umkehrschluss heißt das: Arbeitslohn, der bereits aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer betrieblicher Übung geschuldet wird, darf nicht umgewandelt und pauschal versteuert werden.  

    Umwandlung freiwilliger Leistungen des Arbeitgebers

    Vom Arbeitgeber freiwillig geleistete Lohnzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) können in einen pauschal versteuerten und damit auch sozialversicherungsfreien Fahrtkostenzuschuss umgewandelt werden.  

     

    Gestaltung im Urteilsfall

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