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  • 01.03.2007 | Checkliste

    Steueroptimale Vergütungsgestaltung bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern

    von Rechtsanwalt Dietmar Zimmers, Bonn

    Die Vergütung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers (GmbH-GGf) steueroptimal zu gestalten, ist eine Gratwanderung. In der Februar-Ausgabe 2007 (Seite 30 bis 35) haben wir einen Überblick über die neuere Rechtsprechung gegeben und Gestaltungspielräume aufgezeigt. 

     

    Die folgende Checkliste soll Ihnen in der Praxis den regelmäßigen „Gehalts-Check beim GGf“ erleichtern und Argumentationshilfen gegenüber dem Betriebsprüfer liefern.  

     

    Checkliste „Gehalts-Check beim Gesellschafter-Geschäftsführer“ 

    Termine und Anlässe für Gehaltskontrollen 

     

    • Regelmäßiger Termin für die Gehaltskontrolle: ...
    (Jahresende, Bilanzaufstellung, Gesellschafterversammlungen)

     

    • Vertragliche Änderung der Vergütung möglich zum ...
    (laut Anstellungsvertrag, besonderen Anpassungsklauseln)

     

    • Nächster aktueller Änderungs-Termin: ...

     

     

     

    • Besondere Anlässe für Gehaltsüberprüfungen und mögliche Anpassungen:

     

    • Veränderte Gewinn-/Umsatzsituation
    Details/Zahlen: ...

     

    • Bevorstehende Betriebsprüfung bei der GmbH

     

    • Veränderte Arbeitssituation
    (zum Beispiel Ausscheiden eines Mitgeschäftsführers)

     

    • Übernahme zusätzlicher/außerplanmäßiger Arbeiten
    nähere Beschreibung: ...

     

    • Anpassung an branchenübliche Gehälter
    (zum Beispiel aufgrund einer neuen Gehaltsumfrage)

     

    • Sonstige Anlässe

     

     

     

    • Bei Änderungsbedarf möglicher Anpassungstermin: ...
    (Keine rückwirkende Änderung bei beherrschendem GGf!)

     

    • Termin für Tantiemen/Jahressondervergütungen: ...
    (möglichst vor Jahresbeginn)

     

    • Letzte Vergütungsänderung hat stattgefunden am: ...

     

    • Wenn kein Änderungsbedarf, nächster Kontrolltermin: ...

     

     

     

    Art und Umfang möglicher Gehaltsänderungen 

     

    • Erhöhung oder Reduzierung des Fixgehalts

     

    • Änderung des Vergütungsmix
    (Relation von festem zu erfolgsorientiertem Gehalt)

     

    • Neue zusätzliche Gehaltsbestandteile
    (Gewinntantieme, Pensionszusage, Gehaltszuschläge)

     

     

     

    Vorgehensweise, Grundregeln bei Änderungen  

     

    • Änderung nur im Rahmen des rechtlich Möglichen (Termin siehe oben)

     

    • Keine kurzfristigen hohen Gehaltsaufbesserungen
    (Änderungs-Modus möglichst mindestens ein Jahr)

     

     

     

    • Anpassung/Änderung des Gesamtgehalts

     

    • Bisheriges Gesamtgehalt, bestehend aus ...
    (Fixgehalt, Tantieme, geldwerte Vorteile, Altersversorgung)

     

    • Änderung auf die angemessene Höhe von ...

     

    • Rechtfertigungsgründe:

     

    a) Interner Gehaltsvergleich
    (Gutachten, Vergleich mit bestbezahltem Angestellten)

     

    b) Externer Vergleich (Gehaltsumfrage vom ...)
    (maßgebliche Zahlen, Bandbreiten, Höchst-und Durchschnittswerte)

     

     

     

    • Änderungen beim Gehalts-Mix

     

    • Mehr/weniger erfolgsorientierte Vergütung (z.B. höherer Tantieme-Anteil?)

     

    • 75:25-Relation von Festgehalt zu Tantieme gewahrt? (keine Muss-Grenze!)

     

    • Gewinntantieme: Überschreitung der 25-Prozent-Grenze? Gründe: ...

     

    • Gesamtvergütung von ... noch angemessen?

     

     

     

    • Fest-„Tantieme“ (umsatzorientierte Jahressondervergütung = Fixgehalt)

     

     

     

    • Gewinntantieme: Bemessungsgrundlage = GmbH-Jahres-Gewinn ...

     

    • Tantieme-Regel-Höchstgrenze (insgesamt maximal 50 Prozent vom GmbH-Gewinn für alle Geschäftsführer)

     

    • Besondere Gründe für höhere Tantieme (betriebliche Ausnahmesituation): ...
    Achtung: zeitliche und betragsmäßige Begrenzung erforderlich!

     

    • Absoluter Vorrang der Gewinn- vor der Umsatztantieme

     

     

     

    • Umsatztantieme

     

    • Keine Vereinbarung neben Gewinntantieme zulässig (Regelfall)

     

    • Besondere Rechtfertigungsgründe erforderlich (zum Beispiel betriebliche Ausnahmesituation, Vertriebsverantwortlichkeit des GGf)
    Tantieme-Obergrenze zur Vermeidung von Gewinnabsaugungen nötig!

     

     

     

    • Steuerfreie Mehrarbeitszuschläge

     

    • Nur aus betrieblichem Anlass bei „normaler“ Arbeit wie bei einem Mitarbeiter (nicht für Geschäftsführerarbeiten!)

     

    • Nicht zulässig neben Tantieme

     

    • Voraussetzungen des § 3b EStG müssen erfüllt sein

     

    • Regelmäßige Aufzeichnungen vorhanden?

     

     

     

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