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  • 06.07.2009 | Beitragssatz sinkt - Zusatzbeiträge drohen

    Zusatzbeitrag der Krankenkassen - Arbeit­nehmer können Sonderkündigungsrecht nutzen

     

    Seit 1. Juli 2009 beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch 14,9 Prozent. Das heißt: Arbeitnehmer zahlen ab Juli 2009 nur noch einen Beitrag in Höhe von 7,9 Prozent (inklusive Sonderbeitrag); Arbeitgeber 7,0 Prozent. Gleichzeitig mehren sich aber auch die Anzeichen, dass einige Krankenkassen demnächst erstmals einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Aufgrund des bestehenden Sonderkündigungsrechts können Arbeitnehmer diese Beitragserhöhung aber vermeiden.  

    Der Zusatzbeitrag und seine Folgen

    Kommt eine Krankenkasse mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag verlangen (§ 242 SGB V). Der Zusatzbeitrag wird nur vom Arbeitnehmer erhoben, und er muss ihn selbst an die Kasse überweisen. Er ist auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Arbeitnehmers begrenzt. Bis zu einem Betrag von monatlich acht Euro kann der Zusatzbeitrag ohne Prüfung der Einkommensverhältnisse verlangt werden.  

     

    Bislang ist noch nichts Genaues darüber bekannt, wie viele und welche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben werden. Vielmehr ist zu beobachten, dass kleine finanzschwache Kassen mit einer „Großen“ fusioniert haben. Das dürfte vor allem zwei Gründe haben:  

     

    • Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, droht aufgrund des Sonderkündigungsrechts ein massiver Mitgliederverlust.
    • Weil die Krankenkassen den Zusatzbeitrag selbst einziehen müssen, stehen dem zusätzlichem Geld hohe Verwaltungskosten gegenüber.

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