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  • · Fachbeitrag · Urlaub

    Schwerbehinderten-Zusatzurlaub: So gehen Arbeitgeber damitrichtig um

    von Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann, St. Ingbert

    | Schwerbehinderte haben Anspruch auf Zusatzurlaub. In derPraxis tauchen immer wieder Fragen auf. Unsicherheit herrscht vorallem, wie der Urlaubsanspruch bei Eintritt derSchwerbehinderteneigenschaft zu berechnen und wie der Urlaubabzugelten ist. |

    Eckpunkte für Schwerbehinderten-Zusatzurlaub

    Zum besseren Verständnis zunächst die Regeln zum Zusatzurlaub im Überblick: Schwerbehinderte haben einen gesetzlichen Anspruch aufbezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr (§ 125 Abs. 1 Satz 2 SGBIX). Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder wenigerals fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindertsich der Zusatzurlaub entsprechend (§ 125 Abs. 1, Halbsatz 2 SGBIX).

     

    Sehen tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungenfür Schwerbehinderte einen längeren Zusatzurlaub vor, gelten sieweiter (§ 125 Abs. 1 S. 2 SGB IX).

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