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  • 31.05.2016 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Fahrten des Außendienstmitarbeiters zum Betriebssitz

    | Sucht ein Außendienstmitarbeiter täglich mit dem privaten Pkw den Betriebssitz auf und fährt von dort mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte an, stellt der Betriebssitz seine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Die Fahrtkosten sind nur in Höhe der Entfernungspauschale vom Arbeitnehmer abzugsfähig bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattbar. So sieht es zumindest das FG Münster in einem Fall zur früheren Rechtslage aus dem Jahr 2013. |

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