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  • 24.07.2017 · Nachricht · Arbeitsrecht

    „AGG-Hopper“: Kein Schadenersatz nach dem AGG

    | Ein abgelehnter Bewerber kann bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das AGG keinen Schadenersatz verlangen, wenn er sich nicht ernsthaft auf die Stelle beworben, sondern nur die Zahlung einer Entschädigung angestrebt hat. Das hat das AG München für einen „AGG-Hopper“ klargestellt. |

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