01.03.2007 · IWW-Abrufnummer 063362
Oberfinanzdirektion Magdeburg: Verfügung vom 19.06.2006 – S 2406 - 3 - St 214
Verbrauchsreihenfolge bei der Veräußerung von Finanzinnovationen
OFD Magdeburg
S 2406 - 3 - St 214
Nach Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird es nicht beanstandet, wenn bei der Veräußerung oder Abtretung von Finanzinnovationen, die zu den Wertpapieren in Girosammelverwahrung (§ 5 DepotG) zählen, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 bei der Ermittlung der Marktrendite (§ 20 Abs. 2 Satz 2; § 43 a Abs. 2 EStG) sowohl für den Zinsabschlag als auch für die Jahresbescheinigung nach § 24 c EStG die so genannte Fifo-Methode angewendet wird.
Rechtsgebiet(e):EStG Vorschriften:§ 43 EStG