Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.03.2007 · IWW-Abrufnummer 063362

Oberfinanzdirektion Magdeburg: Verfügung vom 19.06.2006 – S 2406 - 3 - St 214


Verbrauchsreihenfolge bei der Veräußerung von Finanzinnovationen


OFD Magdeburg

S 2406 - 3 - St 214

Nach Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird es nicht beanstandet, wenn bei der Veräußerung oder Abtretung von Finanzinnovationen, die zu den Wertpapieren in Girosammelverwahrung (§ 5 DepotG) zählen, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 bei der Ermittlung der Marktrendite (§ 20 Abs. 2 Satz 2; § 43 a Abs. 2 EStG) sowohl für den Zinsabschlag als auch für die Jahresbescheinigung nach § 24 c EStG die so genannte Fifo-Methode angewendet wird.

Rechtsgebiet(e):EStG Vorschriften:§ 43 EStG

Sprechen Sie uns an!

Kundenservice
Max-Planck-Str. 7/9
97082 Würzburg
Tel. 0931 4170-472
kontakt@iww.de

Garantierte Erreichbarkeit

Montag - Donnerstag: 8 - 17 Uhr
Freitag: 8 - 16 Uhr