21.04.2004 · IWW-Abrufnummer 041065
Vollstreckung effektiv 05/2004
Ersetzung der Zustimmung des Erbbauberechtigten
An das AG ... Erbbaurechtsgrundbuch von ..., Blatt ..., Erbbaurecht am Grundstück von ..., Flur ..., Flurstück Nr. ... In der Erbbaurechtssache des ... (Gläubiger) – Antragstellers – gegen den ... – Erbbauberechtigten – beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers, die Zustimmung des Antragsgegners als Eigentümer des o.g. Grundstücks zur Belastung des Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek zu ersetzen. Gründe: Der Antragsteller hat gegen den Schuldner als Erbbauberechtigten eine vollstreckbare Forderung in Höhe von ... EUR nebst ... Prozent Zinsen seit dem ... Beweis: beglaubigte Abschrift des Titels des AG/LG ..., vom ..., Az. ... Der Schuldner ist als Erbbauberechtigter im o.g. Erbbaurechtsgrundbuch eingetragen. Nach § 5 ErbbauVO wurde zwischen Schuldner und Grundstückseigentümer vereinbart, dass zur Belastung des Erbbaurechts die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich ist. Dies betrifft auch eine einzutragende Zwangssicherungshypothek. Aus dem anliegenden, an den Antragsgegner gerichteten Schreiben vom ... ist ersichtlich, dass der Antragsgegner zur Zustimmung der Belastung aufgefordert wurde. Dieser Aufforderung ist er unter Fristsetzung nicht nachgekommen. Beweis: Aufforderungseinschreiben mit Rückschein vom ... Gleichfalls weigert sich der Schuldner, die Zustimmungsersetzung zu beantragen. Deswegen hat der Antragsteller als Gläubiger den Anspruch des Schuldners gegen den Erbbauberechtigten durch PfÜB des AG ... vom ..., Az. ..., pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. |
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