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29.10.2008 · IWW-Abrufnummer 083370

Amtsgericht Neuss: Hinweisbeschluss vom 22.08.2008 – 78 C 2293/08

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


78 C 2293/08

Amtsgericht Neuss

Hinweisbeschluss

In dem Rechtsstreit XXX

I.

Das Gericht teilt die Ansicht der Beklagten, dass bei Unfällen mit Auslandsbeteiligung der Versicherung eine Prüfungs- und Regulierungsfrist von etwa zwei Monaten einzuräumen ist. Dies ist nach Ansicht des zuständigen Abteilungsrichters auch hier sachgerecht.

Es wird empfohlen die Klage zur Vermeidung weiterer Kosten zurückzunehmen.

II.

Die Klägerin erhält Gelegenheit ihren Sachvortrag im Hinblick auf die erteilten Hinweise binnen 2 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu ergänzen und ggf. ordnungsgemäß unter Beweis zu stellen. Das Gericht beabsichtigt, nach Ablauf dieser Frist zu entscheiden.

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