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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht

    von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es um die neuen Sachbezugswerte, die Lohnsteuer-Anmeldung 2018 sowie die steuerliche Behandlung von E-Bikes und Elektrodienstwagen. |

    1. Die neuen amtlichen Sachbezugswerte

    Für Sachbezüge, die seit 2007 von der Sozialversicherungsentgeltverordnung (kurz: SvEV) erfasst werden, sind die sozialversicherungsrechtlich festgelegten Werte auch steuerrechtlich zwingend anzusetzen und damit für die Bewertung von geldwerten Vorteilen bindend (vgl. § 8 Abs. 2 S. 6 bis 9 EStG). Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Zum 1.1.18 ist eine Anpassung dieser amtlichen Sachbezugswerte vorgesehen (Entwurf der zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung).

     

    • Amtliche Sachbezugswerte
    2018 (geplant)
    2017
    2016

    Für freie Verpflegung ‒ monatlich

    246 EUR

    241 EUR

    236 EUR

    Für freie Unterkunft ‒ monatlich

    226 EUR

    223 EUR

    223 EUR

    Gesamtsachbezugswert

    472 EUR

    464 EUR

    459 EUR

            

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