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  • 21.02.2017 · Fachbeitrag · Rückabwicklung von Reverse-Charge-Verfahren

    „Bauträgerfälle 2“: Anspruch auf Verrechnungsstundung

    | Hat ein Steuerpflichtiger im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerforderung einen zumindest gleich hohen unstreitigen Gegenanspruch gegenüber dem Finanzamt, hat die Finanzbehörde einem Antrag auf Verrechnungsstundung stattzugeben. § 27 Abs. 19 UStG betrifft danach allein das Steuerrechtsverhältnis der Finanzbehörde zu den Bauleistern als Steuerschuldner (FG Köln 29.9.16, 10 K 2772/15, EFG 17, 17; Rev. BFH: V R 57/16). |

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