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  • · Fachbeitrag · Konzernsteuerrecht

    Gilt das Steuerprivileg des § 6a GrEStG auch für erst in den Konzern „hineingeborene“ Gesellschaften?

    von RA und Notar Dr. Gero Pfeiffer und RA Dr. Moritz Vettermann, Frankfurt a. M.

    | Das FG Düsseldorf hatte seinerzeit entschieden, dass die GrESt-Vergünstigung für Umstrukturierungen im Konzern im Fall einer Neugründung nicht die Einhaltung der fünfjährigen Vorbehaltensfrist voraussetzt ( FG Düsseldorf 7.5.14, 7 K 281/14 GE). Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser äußerst praxisrelevanten Frage steht zurzeit noch aus, ist aber abzusehen. Es bleibt zu hoffen, dass der BFH der restriktiven Haltung der Finanzverwaltung eine Absage erteilen wird, um Umstrukturierungen grundbesitzhaltender Gesellschaften im Konzernverbund zu erleichtern. |

    1. Zum Hintergrund

    § 6a GrEStG ist durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.09 (BGBl I, 3950) in das GrEStG eingefügt worden und am 1.1.10 in Kraft getreten. Die Steuerbegünstigungsvorschrift sollte der seit Langem erhobenen Forderung nach einer grunderwerbsteuerlichen Erleichterung konzerninterner Umstrukturierungen Rechnung tragen (Boruttau/Viskorf, GrEStG, § 6a Rn. 9). § 6a GrEStG privilegiert deshalb nach seinem Satz 1 (Hs. 1) zunächst die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2a und Abs. 3 steuerbaren Rechtsvorgänge aufgrund einer Umwandlung. Die Befreiung gilt gemäß § 6a S. 3 GrEStG jedoch nur für Umwandlungsvorgänge, an denen ausschließlich ein herrschendes und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind. Für das Merkmal „abhängig“ sieht § 6a S. 4 GrEStG eine Legaldefinition vor:

     

    MERKE | Im Sinne von Satz 3 ist eine Gesellschaft „abhängig“, an deren Kapital oder Gesellschaftsvermögen das herrschende Unternehmen innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahren nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 % ununterbrochen beteiligt ist.

        

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