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  • · Fachbeitrag · Erstes Quartal 2015

    FG-Rechtsprechung kompakt: Die „Top 10“ für die Gestaltungsberatung

    von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld

    | Bereits zu Beginn des Jahres 2015 hat die FG-Rechtsprechung wieder Fahrt aufgenommen und eine Reihe sehr praxisrelevanter Entscheidungen zum Ertragsteuer-, Umsatzsteuer und Verfahrensrecht hervorgebracht. Wie immer haben wir die wichtigsten Urteile für sie kurz kommentiert. |

    1. Vorsteuerabzugsrecht einer Einzelperson vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft

    Ein Steuerpflichtiger ist als Einzelperson - ähnlich einer Vorgründungsgesellschaft - berechtigt, aus Rechnungen über bezogene Beratungsleistungen zum Zwecke der Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft die gesondert ausgewiesene Vorsteuer abzuziehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn objektiv erkennbar die Absicht bestand, mit der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen (FG Düsseldorf 30.1.15, 1 K 1523/14 U, BB 15, 664, Rev. BFH: V R 8/15).

     

    PRAXISHINWEIS |  

    Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist es unschädlich, dass

    • zu keinem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze getätigt wurden,
    • es tatsächlich nicht zur Gründung der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gekommen ist,
    • der Steuerpflichtige bei Bezug der Eingangsleistungen in der Gründungsphase nicht selbst als natürliche Person besteuerte Umsätze ausführen wollte. Da insbesondere in Fällen der gescheiterten Gründung der Vorsteuerabzug streitanfällig ist, sollte der Steuerberater die Mandanten zur Beweisvorsorge im Hinblick auf die beabsichtigte umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit anhalten.
             

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