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  • 04.09.2008 | Umsatzsteuer/Lohnsteuer

    Pkw-Vermietung an den Arbeitgeber – umsatzsteuer- und ertragsteuerliche Betrachtung

    von RA Dietmar Zimmers, Bonn

    Mit dem BFH-Urteil vom 11.10.07 (V R 77/05, Abruf-Nr. 080415) ist die umsatzsteuerliche Seite geklärt: Ein Arbeitnehmer kann mit der Vermietung seines eigenen Pkw an den Arbeitgeber selbstständig tätig sein. Die lohnsteuerliche Behandlung ist damit allerdings noch nicht geklärt. Der nachfolgende Beitrag zeigt das besondere Spannungsfeld zwischen Umsatz- und Lohnsteuer, mögliche Anerkennungsrisiken, aber auch Gestaltungschancen auf beiden Steuerrechtsebenen auf.  

    1. Umsatzsteuerliche Beurteilung der Pkw-Vermietung

    Die umsatzsteuerliche Beurteilung wird nachfolgend auf Basis der BFH-Entscheidung vom 11.10.07 (a.a.O.) erläutert. Anzumerken ist, dass die Entscheidung im Einklang steht mit dem EuGH-Urteil vom 21.4.05 (C-25/03) – wonach die unternehmerische Arbeitszimmer-Vermietung möglich ist – und dem BFH-Urteil vom 10.3.05 (V R 29/03) – wonach ein GmbH-Geschäftsführer Unternehmerstatus haben kann.  

     

    1.1 Sachverhalt

    Der Kläger, als Angestellter einer Beraterkanzlei mit qualifizierten Aufgaben betraut, bekam früher von seinem Arbeitgeber bei Benutzung des eigenen Wagens für Dienstfahrten eine Kilometerpauschale. Den Kauf seines neuen Pkw für rund 13.000 EUR (netto) finanzierte der Arbeitnehmer über ein Bankdarlehen, das rund 35 Monatsraten über rund 220 EUR und eine am 15.8.05 zu zahlende 36. Rate über 4.000 EUR vorsah. Gleichzeitig vermietete er seinen frisch erworbenen Pkw an den Arbeitgeber. In dem schriftlichen Mietvertrag waren u.a. vereinbart: 

     

    • Instandhaltungspflicht des Mieters (Arbeitgebers) und Pflicht zum Abschluss einer „Risiko“-Versicherung auf eigene Kosten,

     

    • monatliches Mietentgelt von 190 EUR zuzüglich der gesetzlichen USt,

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