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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Personengesellschaften

    Das Stufenmodell: Zur finanziellen Ausstattung im Jahr des Eintritts

    | Bei der Aufnahme eines Partners in eine freiberufliche Einzelpraxis ist dem Seniorpartner daran gelegen, die Anteilsübertragung möglichst steuergünstig durchzuführen. Um dieses Ergebnis zu erreichen, wird häufig das sogenannte Stufenmodell angewendet. Dabei wird der Juniorpartner zunächst nur mit beispielsweise fünf Prozent an der Praxis beteiligt (Stufe 1), etwa ein Jahr später wird die Beteiligung auf 50 Prozent aufgestockt (Stufe 2). Vorteil des Modells: Der im zweiten Schritt erzielte Veräußerungsgewinn unterliegt nur dem ermäßigten Steuersatz des § 34 EStG. Was in der Theorie so einfach erscheint, führt in der Realität aber oft zu Problemen: Ohne weitere Gestaltung muß der neu eintretende Partner im ersten Jahr nämlich von dem Gewinn leben, der ihm aufgrund seiner geringen Beteiligung zusteht (fünf Prozent). Im übrigen honoriert eine solch geringe Beteiligung seine Arbeitsleistung nicht angemessen, was zu weiterem Unmut führt. Daher muß überlegt werden, wie der Partner im Eintrittsjahr finanziell ausgestattet werden kann. Lesen Sie hierzu den folgenden Musterfall. |

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