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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Weiterbeschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers nach der Pensionierung

    | Aus unterschiedlichen Gründen kann es erwünscht sein, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer auch nach Erreichen des ursprünglich vorgesehenen Pensionierungszeitpunkts für „seine“ GmbH tätig bleibt und gleichzeitig Pensionszahlungen erhält. Ob die Weiterbeschäftigung negative steuerliche Konsequenzen hat, soll nachfolgend untersucht werden. |

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