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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Risikogeschäfte des Gesellschafter- Geschäftsführers einer GmbH

    | Geht der Gesellschafter- Geschäftsführer (GGf) einer Kapitalgesellschaft Risikogeschäfte ein, aus denen Verluste resultieren, so wird die Übernahme dieser Verluste durch die Gesellschaft oftmals als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet. Der nachfolgende Beitrag macht deutlich, dass man sich mit dieser Auffassung der Finanzverwaltung in einschlägigen Fällen aber keinesfalls zufrieden geben sollte, da der BFH herausgestellt hat, dass eine vGA bei Risikogeschäften nur in wenigen Ausnahmefällen angenommen werden darf. Vielmehr kann es sich sogar empfehlen, risikobehaftete Geschäfte, insbesondere Termingeschäfte, stets über eine GmbH abzuwickeln. Der folgende Beitrag gibt insoweit Hinweise für das richtige Verhalten als Steuerberater oder Geschäftsführer. Eine Checkliste, die sich am Aufbau des Artikels orientiert, ist als Anlage beigefügt. |

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