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  • 01.02.1996 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis

    Verluste durch das neue Umwandlungssteuergesetz- Steuerliche Aspekte beim Anteilseigner

    | gungsgeborene Anteile). Führt die Berechnung zu einem positiven Betrag, ist ein entsprechender Übernahmegewinn zu versteuern, der jedoch bei dem übernehmenden Unternehmen nicht gewerbeertragsteuerpflichtig ist ( § 18 Abs. 2 UmwStG). |

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