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  • 01.06.2006 | Gesetzgebung

    Steueränderungsgesetz 2007: Alle Gesetzesänderungen auf einen Blick

    von Dipl.-Finw. Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 am 10.5.06 verabschiedet (Abruf-Nr. 061377). Dieser Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von für die Praxis wesentlichen Veränderungen, die zum 1.1.07 wirksam werden sollen. Wir stellen Ihnen die Neuregelungen nachfolgend im Überblick dar und geben Ihnen erste Beratungshinweise an die Hand. 

     

    1. Häusliches Arbeitszimmer

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Ein Kostenabzug bis zu 1.250 EUR besteht bislang, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung mehr als 50 Prozent der gesamten Nutzung beträgt oder ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht. 

     

    Diese Einschränkung soll ab dem VZ 2007 zur Anwendung kommen (§ 52 Abs. 1 EStG). Wird ein häusliches Arbeitszimmer unterhalten und erfolgt die Gewinnermittlung eines Gewerbetreibenden zulässigerweise für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr (vgl. § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG), so gilt der Gewinn als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG ). Wenn die Neuregelung ab dem VZ 2007 zur Anwendung kommen soll, wirkt sich diese bereits auf das Wirtschaftsjahr 2006/2007 aus. Der Gesetzgeber sollte dies nachbessern und bestimmen, dass die Neuregelung bei Gewinnermittlern erstmals für Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem 31.12.06 beginnen. 

     

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