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  • 01.11.2006 | Gesetzgebung

    Das Jahressteuergesetz 2007: Wichtige Änderungen im KStG und GewStG

    von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

    Das JStG 2007 bringt im Bereich des KStG und des GewStG eine Reihe von Änderungen, mit denen Besteuerungslücken geschlossen werden sollen. Einige Neuregelungen können sich aber auch zugunsten der Steuerpflichtigen auswirken. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend dargestellt. 

     

    1. Verdeckte Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen

    Durch die Ergänzung eines Satzes 3 in § 8 Abs. 3 KStG sollen Besteuerungslücken geschlossen werden, die dadurch entstehen können, dass eine Verknüpfung der Besteuerungsverfahren von Gesellschafter und Gesellschaft bislang fehlte. Sofern also eine verdeckte Einlage das Einkommen des leistenden Gesellschafters gemindert hat, erhöht sich danach durch die verdeckte Einlage auch das Einkommen der Gesellschaft: 

     

    Beispiel

    Einzelunternehmer A ist alleiniger Gesellschafter der X-GmbH. Er veräußert der GmbH Waren im Wert von 150.000 EUR verbilligt für 100.000 EUR, ohne allerdings seine AK auf die Beteiligung um 50.000 EUR zu erhöhen. Die ESt-Festsetzung des A ist bestandskräftig, die der GmbH steht noch unter V.d.N. 

     

    Lösung: Die vE hat sich bei A gewinnmindernd ausgewirkt, da er den Warenverkauf zu niedrig angesetzt hat. Stellt nun die Betriebsprüfung bei der X-GmbH eine vE fest, müsste deren Einkommen grundsätzlich außerbilanziell um 50.000 EUR gemindert werden. Da die steuerlichen Konsequenzen aus der verbilligten Überlassung bei A wegen der Bestandskraft seiner ESt-Festsetzung aber nicht mehr gezogen werden können, bleibt auch bei der GmbH aufgrund von § 8 Abs. 3 S. 3 KStG alles beim Alten.  

     

    Insbesondere für Dreieckskonstellationen, in denen die verdeckte Einlage auf einer vGA einer nahestehenden Person beruht, ist mit § 8 Abs. 3 S. 4 KStG eine ergänzende Regelung eingefügt worden:  

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