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  • 01.11.1999 · Fachbeitrag · FG Niedersachsen

    Garagengeld ist neben der Ein-Prozent-Pauschale nicht zusätzlich zu versteuern

    | Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Dienstwagen zur Verfügung, und wird der private Nutzungsanteil nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung ermittelt, so ist ein vom Arbeitgeber zusätzlich gezahltes „Garagengeld“ kein Arbeitslohn (Niedersächsisches FG 29.10.98, EFG 99, 884, nrkr). |

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