Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    "Überkreuz-Vermietungen"

    | Bei Ihrer steuerlichen Gestaltung sollten Sie aber an folgendes denken: Erkennt das Finanzamt die Gestaltung nicht an, steht Ihren Mandanten für die selbstgenutzte Wohnung nicht einmal die Eigenheimzulage zu. Ob in diesem Fall wenigstens für die "überlassene" Wohnung die Eigenheimzulage gewährt wird, erscheint zumindest fraglich. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents