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  • 01.06.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Tarifbegrenzung für gewerblicheEinkünfte verfassungswidrig

    | Der BFH hält die Tarifbegrenzung des § 32c EStG für verfassungswidrig (Vorlagebeschluß vom 24.2.99, X R 171/96). Er führt drei Gründe an: |

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