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  • 01.06.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Steuerbefreiung von Bürgschaftsbanken

    | Die Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG n.F. setzt zwar voraus, dass überwiegend mittelständische Unternehmen durch die in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG genannten Maßnahmen gefördert werden. Keine Voraussetzung der Steuerbefreiung ist aber, dass die geförderten Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden (BFH 21.10.99, I R 14/98). |

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