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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Gestaltungen und Fallen bei der Anwendung des § 6b EStG

    | Wird ein Grundstück oder eine Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Gewinn veräußert, so sollte der steuerliche Berater stets prüfen, ob sich der Gewinn durch die Übertragung stiller Reserven bzw. durch die Rücklage nach § 6b EStG neutralisieren lässt. Der folgende Musterfall gibt insoweit interessante Gestaltungshinweise, geht aber auch auf Steuerfallen ein, die sich durch die aktuelle BFH- Rechtsprechung ergeben können. |

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