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  • 01.01.1996 · Fachbeitrag ·

    Wohneigentumsförderung: Steuergestaltung durch Bereinigungsgesetz verhindert

    | In der Ausgabe 11/95 haben wir auf Seite 3 folgende Gestaltungsmöglichkeit im Zusammenhang mit der neuen Wohneigentumsförderung aufgezeigt: "Der notarielle Kaufvertrag wird am 15.12.95 geschlossen, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und Einzug erfolgen in 1996. Es wird die neue Eigenheimzulage gewählt. Die Vorkosten können trotzdem nach § 10e EStG geltend gemacht werden. Insbesondere das Disagio kann voll abgezogen werden." Wie von uns erwartet, wurde diese Gestaltung doch noch durch ein Bereinigungsgesetz verhindert (Beschluß des Bundestages vom 24.11.95 BT-Drucks. 812/95). Wir bitten um Beachtung. |

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