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  • 05.02.2018 · Fachbeitrag · Freistellungsanspruch

    Mit Wandlung in Zahlungsanspruch beginnt Verjährung

    | Befindet sich der Befreiungsgläubiger in einer Lage, die seine Inanspruchnahme durch den Drittgläubiger mit Sicherheit erwarten lässt und steht fest, dass für die Erfüllung der Drittforderung auf die Mittel des Befreiungsschuldners zurückgegriffen werden muss, wandelt sich der Befreiungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um. |