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  • · Fachbeitrag · Bürgschaft

    Vertragsgemäßheit prüfen

    | Das OLG Karlsruhe (14.12.10, 4 U 18/09, Abruf-Nr. 112793 ) musste sich mit verschiedenen Aspekten von vertraglichen Gewährleistungsbürgschaften beschäftigen. Es hat dabei drei Grundsätze aufgestellt, wie solche Verträge zu prüfen sind. |

     

    Checkliste / Bürgschaft - die drei Grundsätze der Vertragsprüfung

    • 1.Vereinbaren die Partner eines Bauvertrags eine Sicherheitsleistung durch „Bankbürgschaft“, entspricht die Bürgschaft eines Versicherungsunternehmens in der Regel nicht der vertraglichen Vereinbarung.
    •  Praxishinweis: Folge dieser Kleinigkeit war, dass der Bauunternehmer allein aufgrund dieses Umstands die Herausgabe der Bürgschaften nach § 812 BGB verlangen konnte. Das heißt: Er wurde am Ende für sein vertragswidriges Verhalten noch „belohnt“.
    • Für den Bauherrn kommt es also auf Folgendes an:

      • Er muss die vertragsgemäße Gestellung der Bürgschaft kontrollieren,
      • eine vertragswidrige Bürgschaft zurückweisen und
      • eine dem Vertrag entsprechende Bürgschaft verlangen.

    • 2.Soll bei einem Bauvertrag eine Sicherheit „während der Gewährleistungszeit“ gestellt werden, wird diese Sicherheit - wenn nichts Abweichendes vereinbart wird - erst mit der Abnahme fällig.

    • 3.Eine frühere Fälligkeit der Gewährleistungsbürgschaft ergibt sich in diesem Fall auch nicht aus § 17 Abs. 7 S. 1 VOB/B. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Auftraggeber vom Unternehmer in der Regel die Stellung einer (bis dahin nicht geleisteten) Gewährleistungsbürgschaft nicht mehr verlangen.

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 147 | ID 28343420