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  • 05.09.2019 · Fachbeitrag · Zustellung

    Zustellungsurkunde genügt als Zugangsnachweis

    | Ist die Zustellung eines Versäumnisurteils durch Postzustellungsurkunde nachgewiesen, kann der Gegenbeweis nicht mit der bloßen Versicherung geführt werden, das Schriftstück nicht erhalten zu haben. |