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  • 03.08.2018 · Fachbeitrag · Wohn- und Betreuungsvertrag

    Bei vollstationärer Pflege kann eine Kaution gefordert werden

    | Vorformulierte Bestimmungen im Wohn- und Betreuungsvertrag über vollstationäre Pflege zwischen dem Versicherten der Pflegeversicherung (Verbraucher) und der zugelassenen Pflegeeinrichtung ohne Pflegesatzvereinbarung (§§ 85, 91 Abs. 1 SGB XI), die eine Pflicht des Heimbewohners zur Sicherheitsleistung vorsehen, sind mit § 14 Abs. 4 S. 1 WBVG vereinbar. |