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  • 04.04.2023 · Fachbeitrag · Widerrufsrechte

    Riskieren Sie den Vergütungsanspruch nicht

    | Ein Rechtsanwalt, der seine Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, genügt den Anforderungen gemäß § 312j Abs. 3 S. 2 BGB nicht, wenn er den Button (Schaltfläche), über den der Vertragsschluss erfolgt, mit den Worten „Bußgeld jetzt abwehren“ beschriftet. |