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  • 02.12.2020 · Fachbeitrag · Vertretung

    Die Inanspruchnahme der „flüchtigen“ GmbH

    | Der Wegfall der Prozessfähigkeit ist für einen Rechtsstreit ohne Bedeutung, wenn die nicht mehr prozessfähige Partei einem Prozessbevollmächtigten wirksam Prozessvollmacht erteilt hat, weil die Vollmacht nach § 86 ZPO weiter wirkt. |