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  • 29.01.2024 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Vorsicht bei der Zustellung einer einstweiligen Verfügung

    | Ein Anwalt, der sich im vorgerichtlichen Abmahnverfahren als zustellungsbevollmächtigt bezeichnet, ist nicht ohne Weiteres der richtige Adressat einer anschließenden einstweiligen Verfügung. |